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       Sommarstuga       Christoph u. Ingrid Heller GbR

 

 

 

 

 

Gundarp     Ferienhäuser in Südschweden

 

    Für Ihre schönste Zeit des Jahres bieten wir Ferienhäuser  unterschiedlichster Art und Ausstattung an,

    so dass  Sie sich nur noch entscheiden müssen, welches  Ihren  besonderen  Ansprüchen   und Vorstellungen

    entspricht. Bummeln Sie doch anhand  der Beschreibungen schon einmal durch „Ihre“ Unterkunft und sprechen

    Sie mich  gern an, wenn noch Fragen offen sind.
 

    Die Provinzen in Südschweden - vom Inland bis zu den Schärenküsten - stehen  für vielfältige Möglichkeiten Natur

    pur zu erleben. Bootstouren führen Sie über klare, fischreiche Flüsse und Seen vorbei an Hochmooren und riesigen 

    Waldgebieten, die Wanderer einladen, einzigartige Eindrücke nahezu unberührter Natur und die damit verbundene

    Erholung im Urlaubsgepäck mit nach Hause zu nehmen. Hier im Süden Schwedens finden Sie auch das Glasreich,

    ein Zentrum der Glaskunst, dessen Produkte bis heute mit dem typisch schwedischen Design in Verbindung gebracht

    werden. Alle Ferienhäuser sind in nur 2-3 Stunden leicht über die Vogelfluglinie Helsingör, die Öresundbrücke Malmö

    oder über Trelleborg zu erreichen. Zu den größeren Städten Göteborg, Jönköping, Växjö und Stockholm/Skavsta

    (Norrköping) werden preiswerte Flugverbindungen angeboten und auch der Weiterfahrt vom Flughafen aus steht

    durch günstige Mietwagenpreise nichts im Wege, so dass Sie das Land nach Belieben erkunden können.

       

 

                                                                                                                                                     

Unsere Ferienhäuser im Überblick

 

Informationen zu diesen Ferienhäusern finden Sie auf den Folgeseiten bzw. auf den Seiten von HomeAway© - FeWo-direkt.

Klicken Sie einfach die Bilder an - Sie werden automatisch weitergeleitet.

     

 

 

           

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Blåviken

 

Lugnet

 

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Södergården

 

Norraby

 

Ylen

 

 

                   
       


   

 

                                                      

 

                                                                      

      

 




        

 


 

Kontakt:

 

 

S o m m a r s t u g a

 

 

 

 

Ferienhaus-Vermittlung
Christoph u. Ingrid Heller GbR
Mühlenkamp 4  
 

 

 

 

D - 49134 Wallenhorst

 

 

 

 

D-Mobil +49 171-7449813
S-Mobil +46   73-8397017

 

E-Mail: sommarstuga-heller@nybo.de
Internet: www.nybo.de

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Mietgegenstand

 

(1) Mietgegenstand sind die in der Reservierung / Mietrechnung beschriebene Ferienunterkunft

     sowie die dort beschriebenen Leistungen und Vereinbarungen. Die Ausstattung der

     Ferienunterkunft ist unter der jeweiligen FeWo- Objektnummer online dargestellt.

 

 

§ 2 Mietvertrag

 

(1) Als Ferienhausvermittlung sind Christoph und Ingrid Heller GbR bevollmächtigt, im Namen

     und in Rechnung der jeweiligen Hauseigentümer, hier Vermieterin genannt, einen Mietvertrag

     zwischen ihr und dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abzuschließen.

(2) Nach der Ferienhausbestellung erhält der Mieter eine Reservierung oder Mietrechnung. Damit

     erhält der Mieter von Christoph und Ingrid Heller GbR eine verbindliche Zusage für die

     angegebene Ferienunterkunft.

(3) Der Mietvertag wir mit Eingang der Anzahlung für beide Vertragspartner gültig. Ist vorher

     reserviert worden, erhält der Mieter die weiteren Mietunterlagen nach Eingang der Anzahlung.

(4) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, sind Christoph und Ingrid

     Heller GbR berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das

     Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

 

 

§ 3 Leistungen und Vereinbarungen

 

(1) Die Leistungen und Vereinbarungen werden in der Reservierung/Mietrechnung festgelegt.

(2) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit einen Haustürschlüssel von der Vermieterin.

(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird die Endreinigung vom Mieter selbst vorgenommen.Er

     hat das Mietobjekt sauber gereinigt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben und

    den Schlüssel an die Vermieterin auszuhändigen. Sie berechnet vor Ort 1000:- SEK wenn

    nicht zufriedenstellend gereinigt worden ist.

  

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

 

(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu

     benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung die

     folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich

     ist:

 

Kündigung

- bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises

- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

 

     - ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.

     Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

(2) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises

     verpflichtet.

(3) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des

     Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

(4) Sofern der Mietvertrag vor Beginn der Mietzeit infolge höherer Gewalt (z.B. Brand oder

     Sturmschaden) vom Vermieter aufgehoben werden muss, werden alle eingezahlten Beträge

     ohne Abzug an den Mieter zurückgezahlt. Darüber hinaus erhält der Mieter keine weitere

     Entschädigung.

 

 

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

 

(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände

     sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden

     Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des

     Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn

     begleitende Personen.

(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind

     dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

(3) Wenn nicht anders veieinbart, ist die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt nicht gestattet.

(4) Benutzungshinweise: Sofern Benutzungshinweise vorhanden sind, verpflichtet sich der

     Mieter, sich an die diese zu halten.

 

 

§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel

 

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für

     die Änderung dieser Schriftformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder

     nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die

     Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder

     undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,

     deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, welche die

     Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist

     Osnabrück.


Wallenhorst, den 12. Juli 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S o m m a r s t u g a  | sommarstuga-heller@nybo.de