Sommarstuga Christoph u. Ingrid Heller GbR
Ferienhäuser in Südschweden
Für Ihre schönste Zeit des Jahres bieten wir Ferienhäuser unterschiedlichster Art und Ausstattung an,
so dass Sie sich nur noch entscheiden müssen, welches Ihren besonderen Ansprüchen und Vorstellungen
entspricht. Bummeln Sie doch anhand der Beschreibungen schon einmal durch „Ihre“ Unterkunft und sprechen
Sie mich gern an, wenn noch Fragen offen sind.
Die Provinzen in Südschweden - vom Inland bis zu den Schärenküsten - stehen für vielfältige Möglichkeiten Natur
pur zu erleben. Bootstouren führen Sie über klare, fischreiche Flüsse und Seen vorbei an Hochmooren und riesigen
Waldgebieten, die Wanderer einladen, einzigartige Eindrücke nahezu unberührter Natur und die damit verbundene
Erholung im Urlaubsgepäck mit nach Hause zu nehmen. Hier im Süden Schwedens finden Sie auch das Glasreich,
ein Zentrum der Glaskunst, dessen Produkte bis heute mit dem typisch schwedischen Design in Verbindung gebracht
werden. Alle Ferienhäuser sind in nur 2-3 Stunden leicht über die Vogelfluglinie Helsingör, die Öresundbrücke Malmö
oder über Trelleborg zu erreichen. Zu den größeren Städten Göteborg, Jönköping, Växjö und Stockholm/Skavsta
(Norrköping) werden preiswerte Flugverbindungen angeboten und auch der Weiterfahrt vom Flughafen aus steht
durch günstige Mietwagenpreise nichts im Wege, so dass Sie das Land nach Belieben erkunden können.
Unsere Ferienhäuser im Überblick
Informationen zu diesen Ferienhäusern finden Sie auf den Folgeseiten bzw. auf den Seiten von HomeAway© - FeWo-direkt.
Klicken Sie einfach die Bilder an - Sie werden automatisch weitergeleitet.

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Kontakt:
S o m m a r s t u g a
Ferienhaus-Vermittlung
Christoph u. Ingrid Heller GbR
Mühlenkamp 4
D - 49134 Wallenhorst
D-Mobil +49 171-7449813
S-Mobil +46 73-8397017
E-Mail: sommarstuga-heller@nybo.de
Internet: www.nybo.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Mietgegenstand
(1) Mietgegenstand sind die in der Reservierung / Mietrechnung beschriebene Ferienunterkunft
sowie die dort beschriebenen Leistungen und Vereinbarungen. Die Ausstattung der
Ferienunterkunft ist unter der jeweiligen FeWo- Objektnummer online dargestellt.
§ 2 Mietvertrag
(1) Als Ferienhausvermittlung sind Christoph und Ingrid Heller GbR bevollmächtigt, im Namen
und in Rechnung der jeweiligen Hauseigentümer, hier Vermieterin genannt, einen Mietvertrag
zwischen ihr und dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abzuschließen.
(2) Nach der Ferienhausbestellung erhält der Mieter eine Reservierung oder Mietrechnung. Damit
erhält der Mieter von Christoph und Ingrid Heller GbR eine verbindliche Zusage für die
angegebene Ferienunterkunft.
(3) Der Mietvertag wir mit Eingang der Anzahlung für beide Vertragspartner gültig. Ist vorher
reserviert worden, erhält der Mieter die weiteren Mietunterlagen nach Eingang der Anzahlung.
(4) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, sind Christoph und Ingrid
Heller GbR berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das
Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
§ 3 Leistungen und Vereinbarungen
(1) Die Leistungen und Vereinbarungen werden in der Reservierung/Mietrechnung festgelegt.
(2) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit einen Haustürschlüssel von der Vermieterin.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird die Endreinigung vom Mieter selbst vorgenommen.Er
hat das Mietobjekt sauber gereinigt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben und
den Schlüssel an die Vermieterin auszuhändigen. Sie berechnet vor Ort 1000:- SEK wenn
nicht zufriedenstellend gereinigt worden ist.
§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu
benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung die
folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich
ist:
Kündigung
- bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
(2) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises
verpflichtet.
(3) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des
Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
(4) Sofern der Mietvertrag vor Beginn der Mietzeit infolge höherer Gewalt (z.B. Brand oder
Sturmschaden) vom Vermieter aufgehoben werden muss, werden alle eingezahlten Beträge
ohne Abzug an den Mieter zurückgezahlt. Darüber hinaus erhält der Mieter keine weitere
Entschädigung.
§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände
sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden
Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des
Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn
begleitende Personen.
(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind
dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
(3) Wenn nicht anders veieinbart, ist die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt nicht gestattet.
(4) Benutzungshinweise: Sofern Benutzungshinweise vorhanden sind, verpflichtet sich der
Mieter, sich an die diese zu halten.
§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, welche die
Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist
Osnabrück.
Wallenhorst, den 12. Juli 2009